Wie alle Sportgeräte und Sportanlagen sind auch Kletteranlagen und das eingesetzte Equipment bei entsprechender Beanspruchung einer Abnutzung unterlegen und einer entsprechenden sicherheitstechnischen Überprüfung zu unterziehen.
Hinweise hierzu liefert die Gesetzliche Unfallversicherung. Diese schreibt in Ihrer Richtlinie zur Sporthallenprüfung vor, dass Einrichtungen und Geräte in Sporthallen in angemessenen Zeiträumen auf ihren sicheren Zustand hin zu überprüfen sind.
Neben der Kletteranlage selber, den Befestigungspunkten am Gebäude und den lebenserhaltenden Seilumlenkungen und Sicherungspunkten, muss auch das Sicherungs- Equipment wie Seile, Gurte, Karabiner etc. einer regelmäßig wiederkehrenden Kontrolle und Wartung unterzogen werden. Auch die Griffe mit ihrer hochwertigen offenporigen Oberfläche verschmutzen entsprechend der Häufigkeit ihrer Beanspruchung und sollten gereinigt werden. Neben den regelmäßigen Überprüfungen sollte daher eine jährliche Sicherheitsinspektion der Kletteranlage durch eine Fachfirma durchgeführt werden. Hierbei werden z.B. die Gebäudeanbindung, die Unterkonstruktion, die sicherheitstechnische Ausstattung etc. auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft.
Denn Sie müssen sich auf den betriebssicheren Zustand ihrer Kletteranlage verlassen können. Darüber hinaus ist die Funktionalität von entscheidender Bedeutung. Bei unserem Wartungspaket finden alle Aspekte Berücksichtigung, die für einen sicheren und umfassenden Betrieb notwendig sind:
- turnusmäßige Wartungsintervalle
- sofortige Schadensbeseitigung
- Kennzeichnung schadhafter Komponenten
- Umfassender Reparatur- Service